§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich sowie auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. In einer vorbehaltlosen Lieferung liegt keine Zustimmung zu entgegenstehenden AGB.
2) Alle von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, unterliegen dem Schriftformgebot.
§ 2 Angebot
- Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Bestellungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeglicher Art. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung einer Bestellung, so wird diese durch Lieferung der Waren verbindlich.
- Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs, sowie der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
- Sofern Baustoffe bestellt und geliefert werden: Es wird klargestellt, dass wir selbst keine Waren herstellen. Alle Angaben über Qualität und Beschaffenheit der Ware beruhen deshalb allein auf den Angaben des Herstellers oder sonstigen Lieferanten. Mit produktionsbedingten Abweichungen, insbesondere dem leicht unterschiedlichen Ausfallen verschiedener Produktionschargen muss gerechnet werden.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. Transport-und/oder Entladekosten sind hierin nicht enthalten. Soweit Transport und Entladung gewünscht wird, sind entsprechende Kosten grundsätzlich gesondert ausgewiesen, es sei denn der Transport und/ oder die Entladung sind ausdrücklich pauschal im Lieferumfang mit enthalten.
2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde, der nicht Kaufmann ist, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
4) Die Angebotspreise sind Nettopreise, zuzüglich der ausgewiesenen und jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5) Ein in den Rechnungen aufgeführter Skontobetrag darf nur bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgezogen werden.
§ 4 Lieferzeit und Annahmeverzug
1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen mit dem Kunden voraus.
2) Von uns angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich und verstehen sich nach dem üblichen Geschäftsgang, es sei denn, sie sind ausdrücklich und in einer schriftlichen Auftragsbestätigung als Fixgeschäft bezeichnet worden. Wir bemühen uns, auf Terminwünsche unserer Kunden einzugehen, übernehmen jedoch insoweit für Verspätungen keinerlei Haftung.
3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
6) Bei Überschreiten eines angegebenen Liefertermins, in nicht als Fixgeschäft bezeichneten Fällen, ist der Kunde zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine mindestens einwöchige Nachfrist in schriftlicher Form gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse.
7) Höhere Gewalt, Streik und unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf Seite eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der entsprechenden Behinderung.
§ 5 Belieferung
1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart (vgl. § 3 Ziffer1).
2) Bei Lieferung „frei Baustelle“ ist der Kunde verpflichtet, für die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eingesetzten Fahrzeuge bei jedem Wetter gut befahrbare Anfahrtswege an die vom Kunden vorgesehene Entladestelle bereit zu halten. Die Entladung muss dann unverzüglich nach Ankunft unserer Fahrzeuge an der Baustelle erfolgen können; bei anderweitigen Gegebenheiten haftet für Abladeverzögerungen der Kunde Ist eine Zuwegung zur Baustelle am Liefertag nicht ausreichend befahrbar, muss der Kunde unsere Erzeugnisse an einer frei zugänglichen und befestigten Stelle abnehmen, auch wenn eine größere Entfernung zur Baustelle besteht.
3) Der Kunde hat einen geeigneten Lagerplatz für die Ware zuzuweisen, dessen Untergrund eben und für die jeweilige Ware geeignet ist. Ein Weitertransport über die Grundstücksgrenze hinaus kann verweigert werden, wenn der Kunde die Belastbarkeit des Anfahrtsweges und/oder des Lagerplatzes auf Verlangen nicht nachweist oder schriftlich auf dem Lieferschein bestätigt. Der Fahrer oder Frachtführer ist berechtigt, die Ware, abweichend vom Kundenwunsch, an einem nach seiner Auffassung geeigneten Lagerplatz auf dem Grundstück abzuladen. Mit schriftlicher Bestätigung übernimmt der Kunde die volle Haftung für Schäden, die durch fehlende Belastbarkeit / Tragfähigkeit an der Ware bzw. unseren Gerätschaften entstehen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6 Mängelhaftung
1) Mängelansprüche des Kunden setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dem Kunden obliegt es zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte, die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf der Baustelle umfassend auf Mängel hin zu untersuchen.
2) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen vom kaufmännischen Kunden innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden, sind in jedem Fall aber vor Verarbeitung und Einbau zu beanstanden; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
3) Eine Mängelrüge hat stets schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu erfolgen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei, wenn ein Rüge nicht innerhalb der bezeichneten Rügefristen erfolgt.
4) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Mängelansprüche entstehen nicht bei Fehlern, die zurückzuführen sind auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung, falsche Montage oder fehlerhafte Verarbeitung bzw. eigenmächtige Veränderungen des Liefergegenstandes.
5) Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die damit verbunden Aufwendungen zu tragen. Im kaufmännischen Verkehr gilt dies nicht, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6) Statt einer Ersatzlieferung bzw. statt der Nachbesserung – als Form der Nacherfüllung – steht dem Kunden das Recht zu, wahlweise das Vertragsverhältnis rückgängig zu machen (Rücktritt) oder das Entgelt angemessen zu reduzieren (Minderung), vorausgesetzt, dass wir die Nacherfüllung schriftliche verweigert haben, bereits zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind bzw. auch die zweite Ersatzlieferung erhebliche Fehler aufweist oder die Nacherfüllung unmöglich ist.
7) Sämtliche Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung, wenn der Kunde Unternehmer ist.
8) Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen lediglich gemäß § 7 unserer Geschäftsbedingungen.
§ 7 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung
1 )Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich derer, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hingegen unberührt und wird vom Haftungsausschluss nicht umfasst; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
5) Die Begrenzung nach §7 Abs. 4) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
6) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1) Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentums-vorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
2) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück zu-nehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Referenzen
Die Schmickler GmbH ist berechtigt, den Kunden während des Projektes und nach Fertigstellung als Referenz zu nennen, über das Projekt zu informieren und die von der Schmickler GmbH durchgeführte Dienstleistung zu zeigen, insbesondere auf ihrer Webseite, den gängigen Social-Media-Kanälen sowie der Print-Werbung. Die Nennung als Referenz und/oder die Darstellung geleisteter Arbeiten sowie Resultate des Projektes können vom Kunden schriftlich an buero@schmickler-sinzig.de untersagt werden.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz – Sinzig – Gerichtsstand.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist im kaufmännischen Verkehr unser Geschäftssitz Erfüllungsort.